AB MONTAG, 16.03.2020, ist die Karl-Kessler-Schule bis einschließlich 19. April 2020 -auf Empfehlung des Landratsamtes Ostalbkreis- GESCHLOSSEN.
Folgende Personengruppen haben – laut Kultusministerium – einen Anspruch auf Betreuung der Kinder (sofern keine alternative häusliche Betreuung möglich ist):
- ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-6;
- BEIDE Elternteile müssen in den unten aufgeführten Berufen tätig sein;
- Alleinerziehende müssen in den aufgeführten Berufen tätig sein.
- Gesundheitswesen (Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Pharmaindustrie…) – keine andere häusliche Betreuung möglich
- Sicherheit + Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz…) – keine andere häusliche Betreuung möglich
- Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, Entsorgung…) – keine andere häusliche Betreuung möglich
- Lebensmittelbranche – keine andere häusliche Betreuung möglich
Die Notfallbetreuung an unserer Schule erstreckt sich auf den Zeitraum von 7.50 Uhr – 12.10 Uhr.
Falls Sie zu dem oben genannten Personenkreis gehören und von der Notfallbetreuung Gebrauch machen müssen, bitten wir Sie um folgendes:
- Name Ihres Kindes + Klasse
- genaue Angaben der Berufsbezeichnung BEIDER Elternteile
- genaue Adresse des Arbeitgebers
Senden Sie diese Angaben an folgende E-Mail-Adresse:
poststelle@kks-aa.schule.bwl.de
Sollten Sie die Notfallbetreuung schon am Montag benötigen, bringen Sie Ihr Kinder bitte um 7.50 Uhr in Gebäude A.
Ihre Schulleitung der Karl-Kessler-Schule
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