(0 73 61) 97 71-200 (Gebäude A: Klassen 1-6) und (0 73 61) 97 71-100 (Gebäude B: Klassen 7- 10) poststelle@kks-aa.schule.bwl.de

Klassensprecher

Die Stimme der Klasse

Rechte und Pflichten

Der Klassensprecher vertritt die Klasse gegenüber den Lehrern und Eltern, aber auch im Schülerrat. Dabei kann er als gewählter Vertreter im Namen der Klasse sprechen, trägt ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden vor und setzt sich für ihre Interessen ein.

Der Klassensprecher nimmt an Sitzungen der SMV teil, informiert die Klasse darüber und wirkt bei Aufgaben mit, die die SMV sich selbst stellt.

Er vermittelt bei Streit unter Schülern und bei Schwierigkeiten mit einem Lehrer.

Er nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil, wenn geeignete Tagesordnungspunkte behandelt werden.

Eigenschaften eines Klassensprechers

  • Ein Klassensprecher sollte zuverlässig und pflichtbewusst sein.
  • Er sollte Probleme erkennen und formulieren können, unparteiisch sein und Kompromissbereitschaft zeigen.
  • Er sollte eine hohe Akzeptanz unter den Mitschülern haben.
  • Er sollte frei sprechen, überzeugend argumentieren und selbstbewusst auftreten können.

Wahl

Bevor die Wahl beginnt, werden Aufgaben und Eigenschaften des Klassensprechers erklärt. Die Wahl wird frühestens in der ersten Woche und spätestens in der dritten Woche durchgeführt.

Danach haben alle Schüler die Möglichkeit, sich selbst oder andere Mitschüler vorzuschlagen. Gewählt werden können nur die Mitschüler, die bereit sind, das Amt auszuführen. Es sollten für jedes zu wählende Amt zwei Kandidaten gefunden werden. Idealerweise sind in den Ämtern immer ein Junge und ein Mädchen vertreten.

Jeder Schüler wählt geheim auf einem Stimmzettel. Erhalten zwei Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen, wird eine Stichwahl durchgeführt.

Quelle:

Hrsg.: Landesschülerbeirat Baden-Württemberg. Das SMV-Handbuch für Baden-Württemberg. Yaez Verlag. Stuttgart. 2007