(0 73 61) 97 71-200 (Gebäude A: Klassen 1-6) und (0 73 61) 97 71-100 (Gebäude B: Klassen 7- 10) poststelle@kks-aa.schule.bwl.de

Schülersprecher

Euer Vertreter rund um das Thema Schule.
Rechte und Pflichten

Der Schülersprecher ist Vorsitzender des Schülerrates, beruft ihn ein und leitet die Sitzungen.

Er behält den Überblick über alle Aktivitäten der SMV, koordiniert die Arbeit und unterstützt die einzelnen Ausschüsse. Dabei sorgt er insbesondere für die Weitergabe der Informationen zwischen Lehrern, Schulleitung und Schüler-/innen. Er vertritt die Interessen aller Schüler bei Angelegenheiten, die die ganze Schule betreffen. Er trägt Anliegen, Bitten und Beschwerden aus der Schülerschaft an die Schulleitung heran und versucht dabei, auch Konflikte zu lösen.

Der Schülersprecher vertritt die Schülerschaft in der Schulkonferenz. In der Schulkonferenz hat er die Möglichkeit, Anträge zu stellen und seine Meinung in den Diskussionen und bei Abstimmungen auszudrücken.

Eigenschaften eines Schulsprechers

  • Ein Schulsprecher sollte zuverlässig und pflichtbewusst sein.
  • Er sollte Probleme erkennen und formulieren können, unparteiisch sein und Kompromissbereitschaft zeigen.
  • Er sollte eine hohe Akzeptanz unter der Schülerschaft haben.
  • Er sollte frei sprechen, überzeugend argumentieren und selbstbewusst auftreten können.
  • Er sollte organisatorisches Talent vorweisen können.

Wahl

§67 Schulgesetz

Der Schülersprecher und seine Stellvertreter werden aus der Mitte aller Schüler gewählt: Entweder indirekt von der SMV oder direkt von allen Schülern der Schule (siehe Demokratietag). Bevor die Wahl beginnt, werden Aufgaben und Eigenschaften des Schulsprechers erklärt. Die Kandidaten müssen sich der gesamten Schule vorstellen.

Jeder Schüler wählt geheim auf einem Stimmzettel. Erhalten zwei Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen, wird eine Stichwahl durchgeführt.

Quelle:
Hrsg.: Landesschülerbeirat Baden-Württemberg. Das SMV-Handbuch für Baden-Württemberg. Yaez Verlag. Stuttgart. 2007