Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
das Auftreten des Corona-Virus veränderte den Alltag von uns allen schlagartig und massiv; ganz besonders Ihren Alltag als Eltern eines Schulkindes. Sie mussten von einem Tag auf den anderen Familie, Betreuung und Beruf meist ohne zusätzliche Unterstützung miteinander vereinbaren. Für Ihren täglichen Einsatz und das Geleistete danke ich Ihnen daher ganz besonders. Unser Ziel war es immer, Ihren Kindern so schnell wie möglich wieder Unterricht an der Schule zu ermöglichen. Ich freue mich daher, dass wir nun schrittweise mit dem Unterricht in der Schule beginnen können, da sich das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg deutlich verlangsamt hat.
Das Corona-Virus ist aber immer noch aktiv. Deswegen erfolgt der Schulbeginn schrittweise mit klaren Regeln zu Hygiene und Abstand. Was bedeutet das für Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte und für Ihre Kinder?
Unterrichtsbeginn und -ablauf
Wir starten zunächst am 18. Mai 2020 mit dem Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe vier der Grundschule sowie den Klassenstufen vier und fünf der Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Sie werden bis zu den Pfingstferien durchgehend an der Schule unterrichtet.
Am 15. Juni 2020, also nach den Pfingstferien, Sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis drei mit dem Unterricht beginnen, so dass alle Klassenstufen bis zu den Sommerferien Unterricht in der Schule erhalten.
Der Unterricht ab dem 15. Juni 2020 soll im wochenweisen Wechsel stattfinden:
- In der einen Woche mit möglichst zehn Unterrichtsstunden in der Schule, die durch Angebote in digitaler Form oder in Form von Arbeitspaketen (Wochenpläne, Übungsblätter, etc.) für die Arbeit zu Hause ergänzt werden.
- In der folgenden Woche erhalten die Schülerinnen und Schüler Fernlernangebote für das häusliche Arbeiten.
Für die Grundschulkinder bedeutet dies, dass ab dem 15. Juni 2020 in der Regel die Klassenstufen eins und drei im wöchentlichen Wechsel mit den Klassenstufen zwei und vier unterrichtet werden sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Schulen sind ausdrücklich Abweichungen möglich. Alle Klassenstufen erhalten bis zu den Sommerferien noch drei Wochen Unterricht an der Schule – die Viertklässler insgesamt fünf Wochen, da sie bereits am 18. Mai 2020 beginnen.
Über die genauen organisatorischen Details sowie den neuen Stundenplan für Ihr Kind werden Sie von Ihrer Schule informiert. Es werden voraussichtlich nicht alle Lehrkräfte für den Unterricht an der Schule zur Verfügung stehen, weil sie möglicherweise einer Risikogruppe angehören, sich in Quarantäne befinden oder erkrankt sind. Darüber hinaus führt die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen zu mehr Lerngruppen, die von den in der Schule anwesenden Lehrkräften unterrichtet werden. Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in der Klassenstufe vier die Vorbereitung auf den Übergang in die weiterführende Schule.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundstufen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erhalten ebenfalls ab dem 15. Juni 2O2O Unterricht in der Schule und ein ergänzendes Fernlernangebot. Teilweise sind Ihre Kinder auf die Schülerbeförderung angewiesen, benötigen besondere Pflege und Betreuung und werden vielfach in jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet. Die Schulleitungen berücksichtigen das bei der Organisation des Unterrichts, damit Ihre Kinder bis zu den Sommerferien ebenfalls ein drei- beziehungsweise fünfwöchiges Schulangebot an der Schule erhalten können, das dem individuellen Bedarf Ihres Kindes entspricht. Darüber werden Sie von den Schulen so bald wie möglich informiert.
Der Unterricht wird so organisiert, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern und die Hygienevorgaben eingehalten werden können. Es ist möglich, dass hierfür die Möblierung in den Klassenzimmern geändert wird, z.B. Tische und Stühle entfernt werden oder die Lerngruppe in ein größeres Zimmer wechselt. Auch das Betreten der Schule (Ankommenssituation), die Pausen, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe gestalten sich anders und werden vor Ort von den Schulleitungen und Lehrkräften geregelt. Bereits jetzt werden in den Schulen Laufwege markiert.
Risikoqruppen werden besonders qeschützt
Der Schutz von Personen, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, steht für uns an erster Stelle. Das heißt, Kinder, die selbst oder deren Eltern, Geschwister oder weitere im Haushalt lebende Personen zu Risikogruppen gehören, müssen nicht in die Schule kommen. Hier können Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte über die Teilnahme entscheiden und dies den Schulen unbürokratisch und ohne Attest mitteilen. Schülerinnen und Schüler, die wegen der Infektionsgefahren die Schule nicht besuchen können, werden weiterhin von ihren Lehrkräften Lernangebote für zu Hause erhalten.
Auswirkungen der Hygieneregeln auf den Schulalltag
Ihre Schule wird Sie im Einzelnen über die bestehenden Hygieneregeln informieren. Der Schulträger ist für die Bereitstellung von Seife, Einmalhandtüchern und geeigneten Reinigungsmaterialien usw. verantwortlich.
Die wichtigsten Auswirkungen der neuen Hygieneregeln sind nachstehend aufgeführt:
- Es gibt keinen Pausen- oder Kioskverkauf. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Getränke und Verpflegung mit.
- In den Sanitärräumen dürfen sich nicht zeitgleich zu viele Schülerinnen und Schüler aufhalten. Die Zahl ist von der Größe des Sanitärbereichs abhängig. Auch hier ist der notwendige Abstand einzuhalten. lhre Kinder finden aus diesem Grund entsprechende Abstandsmarkierungen in und vor den Toilettenräumen vor.
- In den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Daher kann es für die Schülerinnen und Schüler zu versetzten Pausenzeiten kommen. Eventuell werden auch Pausenbereiche im Hof zugewiesen.
- Ab einem Alter von sechs Jahren müssen alle Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr, also auch in Bussen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Für die Schülerinnen und Schüler an Sonderpädaqoqischen Bildunqs- und Beratungszentren hat der Landkreistag spezifische Hinweise erarbeitet. Diese werden den Schulen in Kürze zur Verfügung gestellt.
- Alle Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig ihre Hände waschen
Schulpsvcholoqische Beratunqsstellen
Bei Bedarf stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail die Schulpsychologischen Beratungsstellen für Beratungen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie bei der für Ihre Region zuständigen Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (https://zsl.kultusbw.de/.Lde/Startseite/einrichtungen/regionalstellen)
Diese Pandemie ist für uns alle etwas Neues – mit großen Herausforderungen. Unser Bestreben ist es, Sie und Ihre Familien bestmöglich zu schützen und dennoch unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Diese besondere Situation verlangt von uns allen viel; das ist mir bewusst. Aber gemeinsam wird uns dies auch weiterhin gelingen. Aus diesem Grund ist es mir ein großes Anliegen, Sie fortlaufend und aktuell über alle Entwicklungen im Bildungsbereich zu informieren. Auf den Internetseiten des Kultusministeriums finden Sie alle aktuellen Informationen, die jeweils gültigen Rechtsverordnungen, Pressemitteilungen, Schreiben an die Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie ,,Häufige Fragen und Antworten“ (FAQ):
- „Häufige Fragen und Antworten“ unter km-bw.de/FAQsCorona
- Themenseite Corona unter km-bw.de/InfoSchulenKita
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in der vergangenen Zeit. Durch Ihre tatkräftige Mithilfe konnten wir die Herausforderungen gut bewältigen. Gemeinsam werden wir auch die vor uns liegende Zeit mit ihren Besonderheiten erfolgreich meistern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Eisenmann
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