(0 73 61) 97 71-200 (Gebäude A: Klassen 1-6) und (0 73 61) 97 71-100 (Gebäude B: Klassen 7- 10) poststelle@kks-aa.schule.bwl.de

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie durch die Schule und die Presse bereits angekündigt wurde, startet im Land Baden-Württemberg der Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 in eingeschränkter Form.

Ich möchte Ihnen nachfolgend einige zentrale Punkte der schrittweisen Schulöffnung bekannt geben, die sich an den offiziellen Vorgaben des Kultusministeriums orientieren.

Klassenstufen 9 und 10:

  • Der Unterricht startet an Haupt- / Werkreal- und Realschulen ab dem 4. Mai mit den Klassenstufen 9 und 10.
  • Es geht zunächst nur um die Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen (also die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe) und um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs (Deutsch, Englisch, Mathe und Wahlpflichtfach).
  • „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen; Es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen“[1].
  • Die Stundenpläne für die Klassen 9 und 10 erhalten Sie ab Montag, 27.April 2020 über die Klassenlehrkräfte.

Klassenstufen 1 bis 8:

  • Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online bzw. über von den Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete unterrichtet werden.
  • „Da in den vergangenen Wochen nicht alle Schülerinnen und Schüler im Fernlernunterricht erreicht wurden, sind die Schulen zudem gehalten, gezielt Präsenzangebote für diese Schüler aller Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen zu machen“[2]. Das heißt konkret, dass wir auf einzelne Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe zukommen werden und diese für Unterrichtsangebote an die Schule kommen müssen („Ergänzungsunterricht“). Dieser Unterricht findet an drei Wochentagen nachmittags für jeweils 90 Minuten statt. Sie werden postalisch und über die Klassenlehrkraft über die Teilnahme informiert. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht uneingeschränkt. Dieses Angebot gilt aktuell nur für Klassen der Sekundarstufe (ab Klasse 5)

 

Schulpflicht und Risikogruppen:

  • Grundsätzlich gilt: Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der sogenannten Risikogruppen angehören (genaue Angaben zum Thema „Risikogruppen“ finden sich über das Gesundheitsamt).

Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnet.[3] Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an die Schule!

 Hygiene – und Abstandsregeln: 

  • Für die Aufnahme des Unterrichts gelten strenge Hygienehinweise an den Schulen, diese gilt es von allen Beteiligten zu beachten. Dies sind vor allem die inzwischen weithin bekannten Punkte wie Abstandsgebot, Händewaschen, Niesetikette udglm.
  • Es gibt keinen Bäckereiverkauf in der Schule. Bitte geben Sie Ihrem Kind die nötige Verpflegung mit.
  • Zudem muss im Unterricht ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Klassen 9 und 10 in jeweils zwei Teilgruppen unterrichtet werden.
  • Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, in Baden-Württemberg ab 27. April 2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Einkäufen vorgeschrieben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. In den Unterrichtspausen ist das Tragen des Mundschutzes verpflichtend (außer zu Nahrungsaufnahme). Die Stadt Aalen stellt als Schulträger allen Schülerinnen und Schüler einen Mundschutz zur Verfügung. Diese werden am 4. Mai an die Klassen im Präsenzunterricht ausgegeben.
  • Älteren Schülerinnen und Schülern empfiehlt die Schulverwaltung, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Sollten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, muss ein entsprechender Mund- Nasenschutz getragen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrkraft oder melden sich über das Sekretariat.

Über die weiteren Schritte einer Schulöffnung gibt es derzeit keine offiziellen Informationen, sobald es verlässliche Erkenntnisse gibt, erfahren Sie umgehend davon.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Brunnhuber

[1] https://km-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Service/2020+04+20+Informationen+zur+Wiederaufnahme+des+Schulbetriebs+ab+dem+4_+Mai+2020?QUERYSTRING=corona

 

[2] Ebd.

[3] Ebd.